Je nachdem, wohin der Umzug geht, müssen Sie rechtzeitig verschiedene Kündigungen vornehmen. Oft hat man nach vielen Jahren den Überblick über seine Verträge verloren. Vor dem Umzug weiß man gar nicht mehr, was gekündigt werden muss und was man mitnehmen kann. Um Ordnung in das Chaos zu bringen, braucht man Zeit, um alte Ordner zu studieren und die Kontoauszüge durchzuschauen.
Wohnungskündigung
Wichtig ist es, rechtzeitig den Kündigungstermin der Wohnung festzulegen. In der Regel haben Mietverträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Es ist jedoch wichtig, den Mietvertrag durchzulesen, und zu sehen, ob besondere Details festgelegt wurden. Die Wohnungskündigung muss immer schriftlich erfolgen. Dazu gehört der Kündigungstermin mit Ihrer alten Anschrift. Eine Begründung der Kündigung ist nicht notwendig. Alle Mitbewohner, die den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen die Kündigung unterschreiben. Bei der Kündigung eines Mietvertrags auf Zeit müssen Sie, Folgendes beachten: Bei alten Zeitmietverträgen, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden, können Sie zwei Monate vor Ablauf der Befristung eine Verlängerung des Vertrags beantragen. Manchmal gibt es auch eine automatische Verlängerung. Es gelten dieselben Kündigungsrechte wie ein unbefristeter Mietervertrag. Bei den neuen Zeitmietverträgen gilt allerdings eine neue Rechtslage. Dabei hat der Mieter zum Ende des Vertrags Kündigungsschutz, aber bis zum Ablauf des Vertrags kein Kündigungsrecht. In diesem Fall hat man die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Entweder der Vermieter zeigt Kulanz oder er ist mit dem Nachmieter, den Sie bringen, zufrieden. Mit etwas Glück hebt den Mietvertrag sogar auf.
Sonderkündigungsrecht
Im Notfall gibt es immer noch das Sonderkündigungsrecht. Wenn die Wohnung modernisiert wird, dann haben Sie einen Monat nach Eingang der Ankündigung Zeit zu kündigen. Ist mit der Modernisierung auch eine Erhöhung der Miete verbunden, können Sie zum Ende des Folgemonats kündigen. Falls Sie in eine Sozialwohnung ziehen, sogar bis zum dritten Werktag des Monats. Man kann auch außerordentlich kündigen, wenn die Wohnung Mängel aufweist, die im Mietvertrag nicht aufgeführt wurden, oder auch wenn durch den Mangel eine Gesundheitsgefährdung entstanden ist oder auch wenn Vermieter Sie sehr stark in Ihrem Hausfrieden beschränkt.
Kündigung der Garage
Falls Sie eine vertraglich extra gemietete Garage nutzen, vergessen Sie bitte nicht, diese unabhängig von der Wohnung zu kündigen. Normalerweise müssen Sie, falls vertraglich nicht anders geregelt, zum dritten Werktag des Monats kündigen. Dazu geben Sie die Nummer des Vertrags und des Garagenstellplatzes, die Adresse und das Datum an. Die Kündigung wird dann bis zum Ende des übernächsten Monats wirksam.
Wohnungsummeldung
Innerhalb von einer Woche nach dem Umzug sind Sie verpflichtet sich umzumelden. Wenn Sie diese Frist versäumen, droht die ein hohes Bußgeld. Eine separate Wohnungsabmeldung brauchen Sie, wenn Sie ins Ausland ziehen oder wenn Sie einen von mehreren Wohnsitzen kündigen. Das Musterformular des Einwohnermeldeamtes finden Sie bei Google und müssen es persönlich einreichen, falls eine persönliche Unterschrift erwünscht ist. Sie müssen die alte Wohnung innerhalb von zwei Wochen abmelden. Achtung, seit dem 01.11.2015 benötigt man eine Bescheinigung des Vermieters über dessen Namen und die Anschrift, den Namen der meldepflichtigen Personen, das Einzugs- und Auszugsdatums und die Wohnungsanschrift ansonsten werden beide strafrechtlich verfolgt und es drohen 1000 Euro Bußgeld und dem Vermieter bis zu 50000 Euro! Bei der Anmeldung im neuen Einwohnermeldeamt benötigen Sie das jeweilige Gemeinde- Ummelde Formular, Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, den Mietvertrag und die oben genannte Vermieterbescheinigung. In Bayern muss die Anmeldung postalisch beantragt werden.
Vergessen Sie nicht auch Ihren Hund umzumelden. Falls Sie mehrere Wohnsitze haben, müssen Sie einen Hauptwohnsitz festlegen.
Telefon ummelden
Bei der Ummeldung des Telefonanschlusses gibt es mehrere Möglichkeiten. Wenn der neue Wohnsitz, den Sie an den Anbieter weitergeben müssen, innerhalb deines bisherigen Vorwahlbezirks liegt, können Sie die alte Telefonnummer mitnehmen. Die Bearbeitungszeit dafür beträgt bis zu sechs Wochen. Prüfen Sie dabei gleich die Bedingungen des aktuellen Vertrags. Vielleicht ist es sogar von Vorteil nach dem Umzug den Anbieter zu wechseln. Dann müssen Sie den alten Telefonanschluss kündigen oder eventuell an den Nachmieter übergeben.
Postnachsendeantrag
Vergessen Sie nicht rechtzeitig einen Postnachsendeantrag zu stellen. Das müssen Sie bis zu fünf Tagen vor dem Umzug tun. Das geht problemlos online. Die Formulare dafür finden Sie bei Google. Dann bekommen Sie die Post, die noch an deine alte Anschrift adressiert ist Ihren neuen Wohnsitz gesendet.
Gas, Wasser und Strom
Vergessen Sie auch nicht vor dem Umzug Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse des alten Wohnsitzes umzumelden. Die Zähler werden allerdings erst beim Umzug abgelesen und danach ausgewertet.
KFZ ummelden
Die Ummeldung des Kraftfahrzeuges ist abhängig vom neuen Wohnort. Liegt dieser innerhalb der bisherigen Gemeinde, müssen Sie eine Adressänderung mit Änderung des Fahrzeugscheins und –Briefs bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde brauchen Sie ein neues Nummernschild, welches Sie bei der neuen Zulassungsstelle bekommen. Bei jeder Kfz-Ummeldung brauchen Sie die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, den Personalausweis und den Fahrzeugschein und –Brief.
Nicht vergessen
Vergessen Sie bitte nicht, die Personalausweise und Reisepässe sämtlicher Mitbewohner auf der Gemeinde ändern zu lassen. Auch unter anderem die Bank, Bausparkasse, Kirche, Versicherungen, Schule, Kindergarten, BAföG-Amt, Hochschulverwaltung, Kundenkarten, Verbände, Vereine, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sollten rechtzeitig über die neue Adresse informiert werden.