Einen Sonderurlaub wegen Umzug beantragen? Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, sollten Sie folgende Absätze beachten, denn er steht Ihnen nicht immer zu.
Haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub wegen Umzug?
Viele Arbeitnehmer wissen, dass es für einen Umzug Sonderurlaub gibt. Allerdings haben Sie diesen Anspruch nur dann, wenn Ihr Umzug entweder betrieblich bedingt ist oder dringend während der Arbeitszeit stattfinden muss. Bei einer Versetzung an einen anderen Standort einer Verlagerung des Firmensitzes, steht Ihnen ein freier Tag für Ihren Umzug zu. Nur in Ausnahmefällen, bei weiteren Entfernungen, können Sie mehrere Tage beantragen. Wenn Ihre neue Arbeitsstätte nur wenige Kilometer weit weg geht, steht Ihnen kein Sonderurlaub zu. Ihr Recht auf Sonderurlaub ergibt sich daraus, dass der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt zahlen muss, wenn eine Arbeitsverhinderung nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurde oder nur eine unerhebliche Zeit andauert. Wenn Sie allerdings aus privaten Gründen umziehen wollen oder müssen, haben Sie keinen Anspruch auf Sonderurlaub für Ihren Umzug.
Gesetzlicher Sonderurlaub
Bei einem gesetzlichen Sonderurlaub bekommen Sie eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Das heißt, dass Sie ohne Gehaltskürzung der Arbeit fernbleiben können. Das gilt beispielsweise für die eigene Heirat, Geburt eigener Kinder und Todesfällen von Angehörigen. Alle regulären Arbeitnehmer haben diesen Anspruch, Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte, auch Auszubildende, Arbeitnehmer in Teil- und Probezeit.
Arbeits- und Tarifverträge
Wenn Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub wegen Umzug haben, kann es sein, dass Sie diesen aus vertraglichen Gründen dennoch bekommen. Schauen Sie genau in Ihren Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag. In Branchen mit größeren Gewerkschaften gibt es oft besondere Sonderurlaubsregelungen für Arbeitnehmer, zum Beispiel bei der IG Metall. Diese Regelungen sind unabhängig davon, ob der Umzug aus privaten oder betrieblichen Gründen stattfindet.
Sonderurlaub im öffentlichen Dienst
Ein Sonderurlaub für Angestellte im öffentlichen Dienst ist auch ein Sonderurlaub wegen Umzug möglich. Hier ist der Tarifvertrag maßgeblich. Die Bedingungen dafür sind aber nicht besser als für andere Angestellte. Der gesetzliche Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug wird darin bestätigt. Angestellte im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub, wenn sie an einen anderen Ort versetzt werden. Für Beamte gelten gesonderte Regelungen, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Wie Sie sonst am Umzugstag Urlaub bekommen
Wenn Sie für Ihren Umzug kein Recht auf Sonderurlaub haben, können Sie sich den Umzugstag auch anders freihalten. Sie haben natürlich die Möglichkeiten, einen regulären Urlaub einzureichen. So können Sie Ihren Umzug in Ruhe durchführen. Oder Sie beantragen einen unbezahlten Urlaubstag. Wenn Sie einige Tage frei bekommen und anteilig auf das Gehalt verzichten, können Sie dadurch eventuell die Umzugskosten durch Eigenleistung enorm senken. Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub, aber die meisten Firmen haben dafür Verständnis. Andererseits können Sie auch Ihre Überstunden dafür benutzen, den Umzugstag frei zu bekommen. Planen Sie Ihre Überstunden so, dass Sie den Umzugstag dafür einlösen können. Wenn Sie jedoch Ihren Umzug mit SPAR Umzüg München planen, haben Sie den großen Vorteil, dass Sie Ihren Umzug ohne Aufpreis auf das Wochenende verlegen können. Dafür empfiehlt sich aber eine rechtzeitige Buchung des Termins, weil die Wochenenden sehr beliebt sind.